Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe e.V.
Die Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe e.V. (APU e.V.) mit Sitz in München wurde im November 1996 gegründet.
Ziel dieser
Arbeitsgemeinschaft: Die Förderung der Verkehrssicherheit und die
Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses.
Zweck: Eine
einheitliche, neutrale und ordnungsgemäße Durchführung der Pannen- und
Unfallhilfe in Deutschland. Dafür wurden in Zusammenarbeit mit Polizei und
Ministerien Anforderungen zur Zulassung, Auswahl und Vermittlung von
Abschleppdiensten entwickelt. Auf dieser Basis kann der APU e.V. die
Abschleppzentralen gründen, welche die Vermittlungsersuche der Polizei und
anderer Behörden als Vermittler entgegennimmt und an geeignete Abschleppbetriebe
weiterleitet.
Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe e.V.
Hauptaufgaben des Vereins sind die Aufstellung, Weiterentwicklung und Empfehlung von Mindestanforderungen für die Tätigkeit von Hilfevermittlungs-Leitzentralen sowie für die Zulassung von privaten Hilfsdiensten zur Pannen- und Unfallhilfe. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung solcher Anforderungen. Dabei berät und unterstützt der Verein in diesem Gebiet die Bundes- und Landesbehörden bei deren hoheitlichen Aufgaben. Damit leistet er zusammen mit seinen Mitgliedern einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit und Optimierung des öffentlichen Verkehrsflusses in den einzelnen Bundesländern.
Organe des Vereins
Die Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe e.V. ist mit ihren Mitgliedern, den Automobilklubs, KFZ-Verbänden und KFZ-Organisationen bundesweit organisiert. Der Verein verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Sämtliche Ämter im APU e.V. sind Ehrenämter.
Organe des APU e.V. sind die Mitgliederversammlung, in der jedes Mitglied mit einem Delegierten vertreten ist, sowie der Vorstand, dem fünf Mitglieder angehören. Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Zusätzlich können laut Satzung der Bundesminister für Verkehr und die Landesministerkonferenz je einen Vertreter in den Vorstand entsenden.